Intersexualität und Transsexualität unterscheiden sich nicht nur medizinisch, sondern auch hinsichtlich der juristischen Abarbeitung.
Problembereiche des TSG liegen bei der Namens- und Personenstandsänderung.
Transsexualität ist zuallererst eine Selbstdiagnose. Wenn sich die Betroffenen sich mit ihrer Situation auseinandergesetzt und für einen entsprechenden Weg entschieden haben, werden sie in der Regel mit einer Fülle von psychologischen, sozialen, ökonomischen und vor allem medizinischen und juristischen Fragen konfrontiert, auf die sie eine ganz persönliche Antwort finden müssen.