Das Le,benspartnerschaftsgesetz (LPartG) ist am 01. August 2001 in Kraft getreten.
Das LPartG folgt auch in wesentlichen Punkten den Regelungen des Eherechts und enthält eine Vielzahl von Verweisungen auf eherechtliche Regelungen.
Durch das LPartG erhalten gleichgeschlechtliche Paare die Möglichkeit ähnliche Rechte und Pflichten wie Ehegatten zu bekommen. Das Gesetz stellt, wie auch bei der Ehe, auf die personenstandsrechtliche Zugehörigkeit ab.