Nicht selten haben „Transgender“, Schwule und Lesben nach ihrem „Outing“ Probleme am Arbeitsplatz.
Von rechtlicher Bedeutung sind hier die Ausgestaltung des Arbeitsverhältnis, Probleme bei der Lohnfortzahlung, die Beendigung des Arbeitsverhältnisses und das Arbeitsgerichtsverfahren.
Das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) spielt als Rechtsquelle auch hier eine wesentliche Rolle.
Dieses Rechtsgebiet erfordert es, auf jeden Mandaten speziell einzugehen und der dem Einzelfall zugrunde liegenden Problematik vornehmlich Rechnung zu tragen.